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Barrierefreiheitserklärung

(freiwillige Erklärung)

SecondBricks OG ist als privates Unternehmen und Werbeagentur ohne E-Commerce- oder sonstige unter den European Accessibility Act (EAA) bzw. das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) fallende Dienstleistungen nicht gesetzlich verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Uns ist digitale Barrierefreiheit jedoch ein wichtiges Anliegen, weshalb wir uns freiwillig bemühen, unsere Website www.clanurio.at für möglichst viele Menschen zugänglich zu gestalten.

1. Stand der Vereinbarkeit

Wir haben bei der Gestaltung unserer Website auf folgende Aspekte der Barrierefreiheit geachtet, angelehnt an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund

  • Alternativtexte für Bilder und grafische Inhalte

  • Bedienbarkeit der Website auch über die Tastatur

  • Klare und verständliche Struktur der Inhalte

Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine fortlaufende Bemühung handelt und wir keine förmliche, umfassende Prüfung nach WCAG 2.1 AA durchgeführt haben. Es kann daher trotz unserer Bemühungen vorkommen, dass einzelne Inhalte oder Funktionen noch nicht vollständig barrierefrei sind.

2. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum einfügen] erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch SecondBricks OG.

3. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf Barrieren oder Zugänglichkeitsprobleme auf unserer Website stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: secondbricksog@gmail.com
Telefon: 0664 2605426

Wir bemühen uns, gemeldete Probleme so rasch wie möglich zu beheben.

4. Hinweis zur Freiwilligkeit

Diese Erklärung erfolgt freiwillig, da für SecondBricks OG als privates Unternehmen ohne einschlägige Dienstleistungen im Sinne des EAA/BaFG derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung besteht. Sollte sich der Tätigkeitsbereich künftig ändern (z. B. durch Aufnahme von E-Commerce-Leistungen), wird diese Erklärung entsprechend angepasst bzw. eine verpflichtende Erklärung erstellt.



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